Steuerberatung im Wandel
Das immer schneller werdende Tempo der Digitalisierung führt auch im Steuerrecht zu neuen Herausforderungen.
Digitale Geschäftsprozesse sind heute keine Seltenheit mehr. Teilweise beruhen ganze Geschäftsprozesse auf EDV-gestützter Leistungserbringung.
Im Umsatzsteuerrecht ist das Gefahrenpotential bei der Neuausrichtung von Einkaufs- und Vertriebsprozessen eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Beispielsweise dann, wenn Leistungen überall online zum Abruf bereitstehen, mittels Zahlungsmittel aus dem EU-Raum bezahlt werden und der Leistungsempfänger z.B. in einem Drittland seinen Wohnsitz hat. Die komplexen Leistungsbeziehungen machen eine umfangreiche Dokumentation und Planung erforderlich, um steuerlichen Fallstricken zu entgehen.
Neben den steuerrechtlichen Änderungen sind die Steuerpflichtigen aber auch durch die fortschreitende Digitalisierung der Finanzverwaltung betroffen, denn die Finanzverwaltung hat die Erfassung der Steuererklärungen in den Finanzämtern bereits auf die Steuerberater übertragen. Seit 2011 wurde mit dem elektronischen Versand der Steuererklärungen an die Finanzämter begonnen. Seit 2013 müssen Jahresabschlüsse den Finanzämtern als E-Bilanz zur Verfügung gestellt werden. Steuererklärungen können nur dann elektronisch versandt werden, wenn vorher Plausibilitätsprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden bzw. beim Versand der Jahresabschlüsse die hierfür vorgesehenen Taxanomien eingehalten werden. Hierdurch hat das Finanzamt flächendeckende Informationen, z.B. darüber welche Steuerpflichtigen Verträge mit nahen Angehörigen haben, wie hoch die Abzugsbeträge für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist und vieles mehr. Das erleichtert die Möglichkeiten für Kontrollen. Betriebsprüfungen können daher viel zielgerichteter seitens der Finanzverwaltung ausgerichtet werden. Überdies sind Veränderungsprozesse beim Belegwesen z.B. bei Bestellprozessen über Internet-Portallösungen, Angebotsversand als Pdf-Anhang, Veränderungen bei der Rechnungserstellung, der elektronischen Rechnungsübermittlung und der automatischen, elektronischen Rechnungsbearbeitung zu verzeichnen. Damit einher geht eine erhöhte Beachtung der Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Steuerpflichtige sind verpflichtet elektronisch erhaltene Rechnungen und Belege, steuerrelevante Emails, elektronische Bankauszüge elektronisch zu archivieren und 10 Jahre so aufzubewahren, dass die erhaltenen Dokumente elektronisch zur Verfügung gestellt werden können, so wie der der Steuerpflichtige diese erhalten hat.
Die jetzt vorhandenen technischen Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater über Portale mit APP‘s und Cloudlösungen (bei uns oneClick) machen die tägliche oder wöchentliche Bearbeitung des Rechnungswesens möglich. Das wiederum verbessert Ihr Rechnungswesen und ermöglicht zusätzlich ein frühzeitiges Erkennen von Fehlentwicklungen.
Einfach zusammenarbeiten von wo und wann Sie wollen, dank Arbeiten in der Cloud mit APP’s.
OneClick ermöglicht die Zusammenarbeit mit uns über mobile Endgeräte www.addisononeclick.de.