DWP Dunkerbeck, Wagner & Partner Berlin GmbH StBges.

Steuerkanzlei Berlin

Steuerkanzlei Berlin: Ihr Ansprechpartner für komplexe Steuerfragen

 

Ihre Steuerkanzlei in Berlin unterstützt Sie als Unternehmer und als Arbeitnehmer. Kommen Sie auch gerne zu uns, wenn Sie als Vermieter oder Kapitalanleger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder wir Ihnen eine andere Steuerfrage beantworten können. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Welche Kosten können Sie als Arbeitnehmer geltend machen?

Wenden Sie sich gerne an Ihre Steuerkanzlei in Berlin, um zu erfahren, welche Kosten Sie als Arbeitnehmer steuermindernd ansetzen können. Hierzu zählen alle Kosten, die Sie aufwenden, um Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Neben der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer der Hinfahrt (ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro) zählen hierzu auch die Kosten für alle Arbeitsmittel (z. B. Laptop oder typische Berufskleidung), die Sie für die Erledigung Ihrer Tätigkeit benötigen.

Von Ihrer Steuerkanzlei Berlin erfahren Sie, was sich hinter dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro verbirgt. Der Gesetzgeber setzt diesen Betrag pauschal an, wenn Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.

Wie ermitteln Sie den Gewinn für Ihr Unternehmen?

Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns sieht das Steuerrecht die Bilanz oder die Einnahmenüberschussrechnung vor. Ihre Steuerkanzlei Berlin leistet bei beiden Gewinnermittlungsarten professionelle Hilfestellung.

Gerne beraten wir Sie in unserer Steuerkanzlei in Berlin, welche Gewinnermittlungsart in Ihrem individuellen Fall zur Anwendung kommt.

Was verbirgt sich hinter der Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kommt im Umsatzsteuerrecht zur Anwendung. Ihre Steuerkanzlei Berlin beantwortet Ihnen alle Fragen, die mit den Voraussetzungen und der Antragstellung verbunden sind. Sie erfahren von uns z. B., dass Ihr Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro liegen muss und im laufenden Kalender nach voraussichtlicher Schätzung nicht die Grenze von 50.000 Euro überschreiten darf.

Ob die Kleinunternehmerregelung Ihnen in Ihrer individuellen Situation nur Vorteile bringt, klären wir in unserer Steuerkanzlei Berlin.

Wir beantworten auch Ihre Steuerfrage. Um eine schnelle Antwort zu erhalten, nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail-Kontakt zu Ihrer Steuerkanzlei in Berlin auf.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

 

Wir sind Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbandes Berlin Brandenburg